Wenn Mobilfunkkunden Werbe-SMS, Werbeanrufe, -Faxe oder -Mails bekommen und sie dem Erhalt dieser Werbung zuvor nicht zugestimmt haben, ist die Werbung nicht rechtmäßig. In diesem Fall können sich genervte Kunden dagegen wehren. Auf die Werbung zu antworten ist nicht sinnvoll, weil dadurch meist Kosten entstehen und zudem dem Werbenden Resonanz signalisiert wird.
Die Bundesnetzagentur bietet ein Formblatt für Beschwerden an. Die Behörde hat weitreichende Möglichkeiten, gegen schwarze Schafe vorzugehen. Sie ist auch online erreichbar, unter bundesnetzagentur.de.
Bei den Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern bekommen Verbraucher Beratung und Information. Sie helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Verbraucherinteressen. Verbraucher wenden sich an die Verbraucherzentrale in ihrem Bundesland. Der Internetauftritt ist unter verbraucherzentrale.de zu finden.
Kinderhandy | Copyright © 2009-2023 | Datenschutzerklärung | Impressum