Wenn Kinder ein eigenes Handy haben, besteht ein gewisses Risiko für nicht kalkulierte Mehrkosten, die über die Handyrechnung entstehen. Daher greifen viele Eltern zu einer Prepaidkarte oder einer Allnet-Flatrate, um die Kosten für das Kinderhandy kontrollieren zu können. Häufig vergessen Sie aber bei Smartphones einen wichtigen Punkt: Kosten durch mobiles Bezahlen und Abo-Fallen. Speziell in vielen Apps werden Kindern Funktionen für kleine Geldsummen schmackhaft gemacht. Auch Abo-Fallen können bereits hinter einem Klick auf ein Werbebanner lauern. Kinder sind nicht immer in der Lage, das klar zu erkennen. Es gibt jedoch einen wirksamen Schutz gegen solche Zusatzkosten: die Drittanbietersperre.
Bei einer Drittanbietersperre kann der Mobilfunkkunde seinen Anbieter auffordern, seine Nummer nicht an Dritte weiterzugeben. Denn das ist erforderlich, damit Drittanbieter wie App-Herausgeber oder Abo-Fallen-Betreiber entstandene Kosten überhaupt einem Anschluss zuordnen und die Beträge dann per Mobilfunkrechnung einziehen können. Die Drittanbietersperre unterbindet somit auf effektive Weise, dass Kinder solche Kosten verursachen können.
Obwohl einige Mobilfunkanbieter es ihren Kunden immer noch schwer machen, ist die Drittanbietersperre gesetzlich geregelt. Nach Telekommunikationsgesetz § 45d (3) sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, der Kundenbitte nach einer Sperre von Drittanbietern nachzukommen und auf diese Möglichkeit klar erkennbar hinzuweisen.
Inzwischen bieten die meisten Mobilfunkanbieter ihren Kunden im Kundenbereich oder per Hotline einen bequemen Weg, die Drittanbietersperre einzurichten. Je nach Anbieter unterscheidet sich der Weg zum Ziel jedoch. Ebenso ist es nicht immer möglich, einzelne Dienste, Dienstgruppen oder Rufnummern zu sperren, sondern nur pauschal alle Drittanbieter. Speziell bei Handys für Kinder ist eine individuell eingerichtete Sperre sehr sinnvoll, um diese vor ungewollten Kosten zu schützen.
Eltern sollten grundsätzlich die Abbuchungen der Mobilfunkbetreiber genau prüfen. Sind auch nach einer Drittanbietersperre noch unklare Beträge entstanden, hilft ein Widerspruch beim Mobilfunkbetreiber. Eine Lastschriftrückgabe ist ebenfalls möglich, kann aber Mehrkosten entsprechend den Nutzungsbedingungen bedeuten. Wichtig: Sollte bereits ein Abo bestehen, muss dieses beim Drittanbieter gekündigt werden. Je nach Zeitpunkt des Abschlusses besteht ggf. die Möglichkeit des Widerrufs nach Fernabsatzgesetz.
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